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Energiepreisbremse Glühbirne

Prüfbehörden für die Energiepreisbremsen stehen fest

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie atene KOM GmbH erhalten den Zuschlag

Das Vergabeverfahren für eine Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen wurde abgeschlossen, nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Kilmaschutz (BMKW) im Juli bereits kommuniziert hatte, dass die Prüfbehörden Anfang September 2023 ihre Aufgaben aufnehmen werden. Der Zuschlag wurde an zwei Auftragnehmer erteilt, die zu gleichen Anteilen die Fallbearbeitungen untereinander aufteilen werden. Die Prüfbehörden sind PwC sowie atene KOM.

Im Rahmen des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) werden sie die gesetzlich festgeschriebene Prüfung in Bezug auf die Energiepreisbremsen übernehmen. Dabei werden sie insbesondere den folgenden Sachverhalten nachgehen:

  • Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen
  • Einhaltung der Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie das Boni- und Dividendenverbots für gewerbliche Energieverbraucher

Wie es weitergeht:

Gewerbliche Großverbraucher können ab Freischaltung des Antragsportals die für sie geltenden beihilferechtliche Höchstgrenzen überprüfen lassen und gegebenenfalls den zusätzlichen Entlastungsbetrag beantragen.

Nähere Informationen zur Eröffnung des Antragsportals stehen noch aus.

Maier Rechtsanwälte hält Sie auf dem Laufenden! Wenn Sie weitere Informationen oder Erläuterungen zum Thema benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung.

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